Herzlich
Willkommen

Sie benötigen ein Gutachten, eine Beweissicherung von Mängeln bzw. Schäden oder fachliche Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Bau?

Das Bausachverständigenbüro Hessler mit Sitz in Weibersbrunn im Raum Aschaffenburg ist auf das Sachgebiet der Gebäudeschäden spezialisiert.

Als Inhaber unterstütze ich Sie gerne und stehe Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.

Leistungen

Beratung

Technische Beratung bei Fragen rund um das Thema Bau

Baubegleitende
Qualitätsüberwachung

Stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung hinsichtlich Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik bzw. vertraglicher Vereinbarungen

Dokumentation von Baumängeln

Ursachenermittlung und Beurteilung

Beweissicherung

· Dokumentation von Schäden an Bestandsgebäuden im Einflussbereich von Neubauten
· technische Beurteilung von Ansprüchen im Schadensfall
· Bauzustandsdokumentation, Leistungsfeststellung

Abnahme von Bauleistungen / Abnahmebegleitung

· Abnahme der Leistungen ausführender Firmen bei Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte etc. · technische Begleitung bei Abnahmebegehungen

Gewährleistung

Beratung und Betreuung während der Gewährleistungszeit

Gutachtenarten

  • Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer haben das Recht, bei Unstimmigkeiten hinsichtlich baulicher Belange ihre Haltung durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu untermauern.

    Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn der Sachverständige für das konkrete Problem auch als entsprechender Experte ausgewiesen ist. 

    Die Gegenseite wird die Argumente des Gutachters zur Kenntnis nehmen, oftmals wird jedoch behauptet, dass aufgrund der Honorierung des Sachverständigen ein “Gefälligkeits-gutachten” abgegeben wird. 

    Die Bedeutung des Privatgutachtens für Gerichtsverfahren ist daher nur als beschränkt anzusehen. Da der private Sachverständige nur von einer Seite beauftragt wird, sind die Ausführungen lediglich als qualifizierter Parteivortrag zu werten.
  • Die Zivilprozessordnung sieht die Möglichkeit vor, auch ohne Gerichts-verfahren, die Bestellung eines Sachverständigen durch das Gericht zu veranlassen. Auf Antrag einer Partei bestimmt das Gericht einen unabhängigen und neutralen Gutachter. Dieser soll dann die vom Antragsteller formulierten und vom Gericht eventuell umformulierten Fragen zu einem bestimmten Sachverhalt beantworten.

    Das selbständige Beweisverfahren ist dafür geeignet, den bestehenden Konflikt zwischen den beiden Streitparteien in seinem Ausmaß zu begrenzen. Nach gründlicher Recherche und korrekter Arbeitsweise kommt der Sachverständige für beide Parteien zu einem schlüssigen und nachvollziehbaren Ergebnis. Kann damit der Verursacher des vorliegenden Schadens bestimmt und eine Zuweisung aus technischer Sicht vorgenommen werden, wird sich die unterliegende Partei immer die Frage stellen, ob es wirklich Sinn macht, trotz der Ergebnisse des Sachverständigen, ein langwieriges Gerichtsverfahren anzustreben. Dafür wird man sich nur dann entscheiden, wenn die Ergebnisse des Gutachtens entsprechend fachlich zu entkräften sind oder es juristische Gründe gibt, die eine andere Risikozuweisung ergeben.
  • Eine weitere Möglichkeit eine Einigung ohne Gerichtsverfahren zu erzielen, besteht in der Beauftragung eines Schiedsgutachtens. Auftragnehmer und Auftraggeber, die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können beauftragen eine dritte neutrale Person zur Klärung des Sachverhaltes.

    Diese Person wird von beiden Parteien nur gemeinsam beauftragt. Diese Variante der außergerichtlichen Einigung setzt allerdings ein hohes Vertrauen in die Integrität und Sachkunde des Gutachters voraus, da dieser für beide Parteien später zu einem bindenden Ergebnis kommt. Diese Möglichkeit der Streitbeilegung wird allerdings nur selten genutzt, obwohl diese hinsichtlich den Faktoren Zeitaufwand, anfallenden Kosten und Wahrung der Geschäftsbeziehungen große Chancen bietet.
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Referenzen

2017

Neubau Reihenmittelhaus, Adelsdorf bei Nürnberg

Leistungen: Qualitätsüberwachung und Abnahmebegleitung

2017

Sanierung Wohngebäude, Aschaffenburg

Leistungen: Qualitätsüberwachung und Abnahmebegleitung 

Sebastian Hessler

  • 2012 Staatl. geprüfter Techniker - Fachrichtung Hochbau

  • 2013 Staatl. geprüfter Techniker - Fachrichtung Tiefbau

  • 2016 TÜV zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

  • seit 2012 angestellter Bauleiter bei einem mittelständischen Bauunternehmen

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)

Kontakt

Sebastian Hessler
Bausachverständigenbüro

Am Steinberg 3
63879 Weibersbrunn

T: 06094 / 20 37 546
M: 0176 / 20 69 41 29

info@bausachverstand-hessler.de

Impressum


Bausachverständigenbüro Sebastian Hessler

Inhaber: Sebastian Hessler

Am Steinberg 3
63879 Weibersbrunn

Telefon: +49 6094 / 20 37 546

E-Mail: info (at) bausachverstand-hessler.de 
Internet: www.bausachverstand-hessler.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Sebastian Hessler  (Anschrift wie oben)

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Inhalte
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